Im Mittelalter bezeichnete man mit Dominium das Eigentum mehrerer Herrschaften und Güter, die das Vermögen der Herrschaft bildeten. Verwaltet wurde ein Dominium zentral von einem Beamten, der meist mit Regent bezeichnet wurde. Nach dem Allgemeinen preußischen Landrecht gab es mehrere Eigentumsformen. Neben dem Volleigentum das Obereigentum (dominium directum) und das Unter- oder nutzbare Eigentum (dominium utile). Der Baukomplex „Dominium Köln“ ist demnach ein „dominium directum“ der Generali Deutschland Immobilien GmbH …
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